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   VG Frankfurt/Main, 30.08.2012 - 8 K 456/12.F   

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https://dejure.org/2012,32618
VG Frankfurt/Main, 30.08.2012 - 8 K 456/12.F (https://dejure.org/2012,32618)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.08.2012 - 8 K 456/12.F (https://dejure.org/2012,32618)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. August 2012 - 8 K 456/12.F (https://dejure.org/2012,32618)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anfechtungsklage des Mieters gegen eine Nebenbestimmung in der dem Eigentümer erteilten Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlich-rechtliches Abwehrrecht eines Mieters oder der sonstigen obligatorisch Berechtigten un die damit einhergehende Klagebefugnis im Hinblick auf die Baugenehmigung eines benachbarten Dritten

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage des Mieters gegen eine Nebenbestimmung in der dem Eigentümer erteilten Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anfechtungsklage: Mieter sind nicht klagebefugt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mieter steht kein individueller Nachbarrechtsschutz gegen erteilte Baugenehmigung zu

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Öffentliches Baurecht - Anfechtungsklage eines Grundstücksmieters gegen eine dem Eigentümer des Nachbargrundstücks erteilte Baugenehmigung ist unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89

    Alten- und Pflegeheim - Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.08.2012 - 8 K 456/12
    Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Grundstücksnachbarn durchsetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.07.1989 - 4 B 33.89 -, BRS 49 Nr. 185; OVG Berlin, Beschluss vom 18.04.1986 - 2 S 62.86 -, BRS 46 Nr. 172; VG Gießen, Beschluss vom 23.06.1998 - 1 G 1125/98 - Schmidt-Preuß, NJW 1995, 27; Hornmann, Hessische Bauordnung, Kommentar, 2. Aufl. 2011, § 64 Rdnr. 190).

    Der Mieter ist somit auf seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vermieter (Eigentümer) verwiesen und kann aus dem Mietvertrag verlangen, dass der Vermieter öffentlich-rechtliche Abwehransprüche gegen eine Beeinträchtigung des Mietobjektes geltend macht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.07.1989 - 4 B 33.89 -, BRS 49 Nr. 185; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Stand September 2011, § 42 Abs. 2 Rdnr. 144).

  • OVG Berlin, 18.04.1986 - 2 S 62.86
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.08.2012 - 8 K 456/12
    Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Grundstücksnachbarn durchsetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.07.1989 - 4 B 33.89 -, BRS 49 Nr. 185; OVG Berlin, Beschluss vom 18.04.1986 - 2 S 62.86 -, BRS 46 Nr. 172; VG Gießen, Beschluss vom 23.06.1998 - 1 G 1125/98 - Schmidt-Preuß, NJW 1995, 27; Hornmann, Hessische Bauordnung, Kommentar, 2. Aufl. 2011, § 64 Rdnr. 190).
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